Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bönninghoff GmbH, 48432 Rheine
- Grundsätzliches
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Mit der Annahme Ihres Auftrages durch uns gelten diese Bedingungen als vereinbart und eventuell abweichende Bedingungen des Auftraggeber als gegenstandslos. Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, für uns verbindliche Rechtsgeschäfte abzuschließen. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Nicht lieferbare Artikel werden nicht automatisch nachgeliefert, sondern müssen vom Käufer neu bestellt werden.
- Preisstellung
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders gekennzeichnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Lieferung
Wir liefern in Deutschland ab einem Warenwert von 400,00 € frei Haus. Außerhalb Deutschland liefern wir grundsätzlich nur ab Lager. Für die Berechnung der Waren sind alleine die von uns bei Abgang ermittelten Mengen maßgebend. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Massen, Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sowie Änderungen in Konstruktion und Ausführung sind kein Grund zu Beanstandungen. Ferner behalten wir uns Änderungen an unseren Produkten jederzeit ausdrücklich vor.
- Zahlung
Unsere Rechnungen sind generell innerhalb von fünf Werktagen ohne Abzug zu bezahlen. Wir können jederzeit auf Vorkasse des gesamten Auftragswerts bestehen, wenn die Anfrage auf Warenkreditversicherung für den Auftraggeber bei einem von uns ausgewählten Versicherungsunternehmen erfolglos bleibt, bzw. widerrufen wird.
- Lieferverzug
Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend §326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Ansprüche und Schadenersatz infolge verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Umstände der höheren Gewalt, welche die fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen, geben dem Verkäufer das Recht, entweder seine Leistung einzuschränken oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Mängelrügen
Der Käufer hat die Ware bei Ablieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mängel zeigt, dem Verkäufer dies spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Beschädigungen an der Außenverpackung ( offener Schaden ) müssen bei Anlieferung auf den Versandpapieren vermerkt und vom Frachtführer durch Unterschrift bestätigt werden. Mangelhafte Beschaffenheit der Ware berechtigt den Käufer nicht zur Wandlung bzw. Rücktritt; er kann nur Ersatz des Minderwertes beanspruchen. Ferner kann der Käufer, wenn möglich, eine Neulieferung mit angemessener Lieferzeit verlangen.
- Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebenleistungen Eigentum der Bönninghoff GmbH.
- Verletzung von Exklusivrechten
Bei Verletzung von Exklusivrechten Dritter und damit verbundener Verkaufsverboten sind Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer ausgeschlossen.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtstand ist ausschließlich Rheine.
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